Leistungen

Die Leistungen im Überblick:

Häufige Fragen

Was kostet ein Notar?

Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und bei allen Notaren gleich. Sie richten sich nach dem Geschäftswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Auf Wunsch teilen wir Ihnen die voraussichtlichen Gebühren vorab mit.

Was macht ein Notar und wozu brauche ich ihn?

Der Notar berät neutral, gestaltet Verträge und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehören etwa Immobilienkaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsgründungen sowie Vollmachten und Beglaubigungen.

Seine Aufgabe besteht daher darin, rechtlich bedeutsame Erklärungen der Beteiligten zu erfassen, zu erläutern und in einer Urkunde festzuhalten. Der Notar ist – im Gegensatz zu einem Anwalt – unparteiisch.

Wie läuft ein Termin beim Notar ab?

Viele Anfragen werden vorab per E-Mail eingereicht und von mir  und meinem Team vorbereitet. Beim Termin prüfen wir die Angaben, lesen den Vertragsentwurf vor, beantworten Fragen und nehmen Änderungswünsche auf. Anschließend wird die Urkunde unterschrieben und notariell beurkundet. Der genaue Ablauf hängt vom Rechtsgeschäft ab. Es besteht jederzeit die Möglichkeit auch vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, schreibnen Sie uns eine E-Mail oder rufen uns an.

Kann ich mir einen Notar frei aussuchen?

Ja, jeder kann sich einen Notar frei aussuchen, bei dem er eine Angelegenheit beurkunden lassen möchte.

Muss ich persönlich zum Notar kommen?

 Meistens ist es erforderlich, persönlich zum Notar zu kommen. Es ist in einzelnen Fällen auch möglich, sich per Vollmacht oder vollmachtlos vertreten zu lassen. Das hängt von der konkreten Angelegenheit ab. Gerne besprechen wir mit Ihnen im Vorfeld eine Möglichkeiten der Vertretung. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen uns an.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beurkundung und einer Beglaubigung?

Im Falle einer Beurkundung liest der Notar die in der Regel auch von ihm vorbereitete Urkunde allen Beteiligten vor. Anschließend unterschreiben alle Beteiligten sowie er selbst.

Bei einer Beglaubigung stellt der Notar üblicherweise nur die Identität des Unterzeichnenden fest. Er stellt lediglich die Echtheit der Unterschrift und die Person des Unterzeichnenden im sogenannten Beglaubigungsvermerk fest.

Muss ich einen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar abschließen?

Ja, der Notar ist zuständig für die Beurkundung von Verträgen über Immobilien, wie beispielsweise Einfamilienhäuser und Wohnungen, etc. Das Gesetz schreibt hier zwingend eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vor. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen uns an.

Was ist ein Berliner Testament?

Der Begriff „Berliner Testament“ bezeichnet ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Eheleute zum einen gegenseitig als Alleinerben einsetzen und zum anderen verfügen, dass der längerlebende Ehegatte das gemeinsame Vermögen dann an eine dritte Personen, insbesondere die gemeinsamen Kinder, vererbt. Durch die Alleinerbenstellung des längerlebenden Ehepartners kann dieser über das Familienvermögen nach dem Tod seines Ehepartners allein bestimmen und erhält eine weitestmögliche finanzielle Absicherung. Zudem ist sichergestellt, dass nach dem Tod des längerlebenden Ehegatten die gemeinsam bestimmten Erben sog. Nacherben werden.

Was ist ein Ehevertrag und warum wird er abgeschlossen?

Ein Ehevertrag klärt finanzielle Fragen: Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Rente: Ein Ehevertrag beseitigt mögliche Unsicherheiten bei der Frage nach der finanziellen Absicherung im Falle der Trennung im Vorfeld einer Trennung.