
Das Familienrecht berührt zentrale Lebensbereiche – von der Eheschließung über die gemeinsame Vermögensplanung bis hin zur Trennung oder dem Erbfall. Als Notarin unterstütze ich Sie dabei, frühzeitig klare rechtliche Regelungen zu treffen, die beiden Partnern Sicherheit geben – fair und ausgewogen.
Wir beurkunden und beraten unter anderem in folgenden Bereichen:
Eheverträge und Verträge zur Gütertrennung / Gütergemeinschaft
Scheidungsfolgenvereinbarungen (z. B. Vermögensausgleich, Unterhalt, Zugewinn)
Partnerschaftsverträge (auch bei nicht verheirateten Paaren)
Adoptionsanträge und Zustimmungserklärungen
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Unterhaltsregelungen bei Trennung oder Scheidung
Regelungen zur Vermögensübertragung unter Ehegatten
Nicht jede Ehe benötigt einen Ehevertrag – aber in vielen Fällen ist eine individuelle Regelung sinnvoll, etwa bei:
Selbstständigkeit oder Unternehmensbeteiligung
Zugewinn aus ungleichen Vermögensverhältnissen
Vorhandensein von Kindern aus früheren Beziehungen
Immobilienbesitz oder Auslandsbezug
Auch im Falle einer einvernehmlichen Trennung oder Scheidung hilft eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung, Konflikte zu vermeiden und spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zu reduzieren.
Ob Sie Ihre Ehe rechtlich gestalten, Ihre Familie absichern oder eine Trennung fair regeln möchten: Ich stehe Ihnen mit Sorgfalt zur Seite. Vereinbaren Sie gern einen Termin – selbstverständlich stets vertraulich.