Beurkundungen und Beglaubigungen

Sofern rechtlich vorgesehen, sind Beurkundungen und Beglaubigungen durch den Notar unverzichtbar. Sie bieten nicht nur Rechtssicherheit, sondern sorgen auch für die gesetzlich vorgeschriebene Formwirksamkeit. Wir bieten Ihnen hier eine umfassende Beratung und eine zügige und präzise Abwicklung Ihrer Anliegen.

Was ist der Unterschied zwischen Beurkundung und Beglaubigung?

Beurkundung bedeutet, dass der Notar den gesamten Inhalt eines Rechtsgeschäfts dokumentiert, rechtlich prüft und die Beteiligten umfassend belehrt. Die Beurkundung ist z. B. bei Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen oder GmbH-Gründungen, aber auch in anderen Fällen, gesetzlich vorgeschrieben. Wir beraten Sie hier gerne.

Beglaubigung beschränkt sich auf die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder einer Abschrift. Sie ist erforderlich z. B. bei Vollmachten, Handelsregisteranmeldungen oder bei bestimmten Dokumenten zur Vorlage bei Behörden und Gerichten.

  

Sie benötigen eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung? Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Ich freue mich, Sie in Braunschweig persönlich zu begrüßen.