
Das Erbrecht regelt, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht – ein sensibles, aber sehr wichtiges Thema. Als Notarin helfe ich Ihnen, Ihre Wünsche klar und rechtssicher zu formulieren, damit Streit unter Angehörigen vermieden wird.
Wir beraten und beurkunden u. a. in folgenden Bereichen:
- Notarielle Testamente und gemeinschaftliche Ehegattentestamente
- Erbverträge
- Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
- Erbverzichtsverträge und Pflichtteilsregelungen
- Vermächtnisse und Teilungsanordnungen
- Anträge auf Erbscheine und Erbausschlagungen
- Nachlassregelung und Auseinandersetzung unter Miterben
Warum ein notarielles Testament?
Ein handschriftliches Testament ist zwar zulässig, aber häufig fehleranfällig oder missverständlich formuliert. Ein notarielles Testament bietet Rechtssicherheit und sorgt für Klarheit – besonders bei:
- Patchwork-Familien
- Unternehmernachfolge
- Immobilienvermögen
- Auslandsvermögen
- Behindertentestamenten oder Betreuungssituationen
Die vorweggenommene Erbfolge – frühzeitig gestalten
Wer zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchte – etwa Immobilien oder Unternehmensanteile – kann dies im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge tun. Wir prüfen mit Ihnen steuerliche, familiäre und rechtliche Aspekte und gestalten die entsprechenden Verträge.
Nehmen Sie jetzt gerne telefonisch oder per E-Mail oder über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf – ich freue mich, Sie in Braunschweig persönlich zu begrüßen.